Verpackungssteuer

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In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt:
0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher
0,50 Euro (netto) für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen
0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalm oder Eislöffel

Die Verpackungssteuer wird bei der Bestellart „Abholung“ automatisch zu den gewählten Produkten hinzugefügt und kann nicht verändert oder gelöscht werden.

Weitere Infos unter https://www.tuebingen.de/33361.html

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